AGB

VERTRAGSPARTNER

 

Auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wird zwischen dem
Kunden, nachfolgend „Kunde“ genannt, und der Hundeschule Fein mit Hund, vertreten durch

 

Sarah Käppeler
Plißstr. 68
47445 Moers

 

nachfolgend „Hundeschule“ genannt, ein Vertrag geschlossen.

Mit dem Abschluss eines Vertrages erkennt der Auftraggebende die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Hundeschule Fein mit Hund, die Teilnahmebedingungen der Trainingsangebote und die Platzregeln an. Ein abgeschlossener Vertrag tritt jeweils auf Grundlage der AGB der Hundeschule in Kraft, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses Gültigkeit hatten. Eine Änderung der AGB behält sich die Hundeschule jederzeit vor.

 

1. Vertragsgegenstand

 

1.1. Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen, die von der Hundeschule angeboten werden. Diese umfassen Einzel- und Gruppenunterricht sowie weitere Leistungen rund um das Thema Ausbildung und Beschäftigung des Hundes. Es erfolgt eine theoretische und praktische Unterrichtung des Hundehalters, wobei in Abhängigkeit von der Schwerpunktsetzung der einzelnen Kurse und Unterrichtseinheiten Kenntnisse in allen zentralen Bereichen der Hundeerziehung, u. a. Wahrnehmung des Hundes, Grundlagen von Lernen und Erziehung, Sozialstrukturen, Aggressions- und Rudelverhalten, Ernährung, Erziehung und vieles mehr vermittelt werden. Wesentlicher Fokus der Ausbildung liegt auf einem souveränen Umgang mit dem Hund in Alltagssituationen.

 

1.2. Die Aufnahme des Hundes mit Besitzer:in in eine Gruppenstunde erfolgt nach Abstimmung mit der Trainerin. Das Vorliegen der Ausbildungsvoraussetzungen des Hundes für eine Aufnahme in die Gruppenstunde wird ausschließlich durch die Trainerin festgestellt.

 

1.3. Eine Unterrichtseinheit dauert grundsätzlich 60 Minuten. Verspätungen des Teilnehmers gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zu einer Minderung der Vergütung oder einer Nachholung der entgangenen Unterrichtszeit. Sollten Kund:innen nicht zum Termin erscheinen, tragen die Kund:innen den vollen Stundensatz. Die Trainerin wird in diesem Fall bemüht sein, Kund:innen telefonisch zu kontaktieren und sie nach ihrem Verbleib zu befragen. Sind die Kund:innen nicht erreichbar, wartet die Trainerin 15 Minuten, bevor die Stunde als nicht wahrgenommen gilt (bei vollem Stundensatz).

 

1.4. Die Gültigkeit der rabattieren 3er-Karte für Einzeltraining ist auf 3 Monate; die 5er Karte auf 6 Monate ab Kauf begrenzt. Durch Abbruch des Trainings durch den Kunden, besteht kein Anspruch auf Auszahlung der Restsumme oder Weitergabe der Reststunden an Dritte.

 

1.5. Der Unterricht erfolgt grundsätzlich auf dem Trainingsgelände der Hundeschule oder einer anderen Örtlichkeit, die durch die Hundeschule ausgewiesen wird. In Einzelfällen können die Örtlichkeiten für die Dienstleistungen an abweichenden Orten stattfinden. Bei Änderungen wird die Hundeschule auf die Zumutbarkeit für den Kunden achten.

 

1.6. Die Hundeschule ist berechtigt, bei Nichtverträglichkeit einzelner Hunde, dem Kunden eine neue Gruppe zuzuweisen. Bei Änderungen wird die Hundeschule auf die Zumutbarkeit für den Kunden achten.

 

2. Pflichten des Kunden

 

2.1. Der Kunde sichert verbindlich zu, dass sein Hund, mit dem dieser am Unterricht teilnehmen möchte, amtlich gemeldet, mit einer ausreichenden Haftpflichtversicherung und einem vollen Impfschutz (i.d.R. gegen Leptospirose, Staupe, Hepatitis, Tollwurt und Parvovirose), ausgestattet und gesund, also auch frei von ansteckenden Krankheiten für Mensch und Tier, ist. Bei Welpen genügt ein altersgemäßer Impfschutz. Auf Verlangen haben Kund:innen Impfpass, Anmeldebescheinigung und Police der Haftpflichtversicherung vorzuzeigen

 

2.2. Chronische Erkrankungen des Hundes sind der Trainerin bei Ausbildungsbeginn mitzuteilen. Die Kund:innen sind ebenfalls verpflichtet, die Trainerin über Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Hundes vor Aufnahme der ersten Unterrichtsstunde zu informieren.

 

2.3. Ebenfalls ist die Trainerin vor Beginn der Unterrichtsstunde über die Läufigkeit einer Hündin zu unterrichten, sie darf aber, je nach Kurs, selbstverständlich jederzeit am Training teilnehmen.

 

2.4. Die Hundeschule ist berechtigt, den Hund bei ansteckenden Krankheiten, Läufigkeit der Hündin und/oder bei Nichtvorlage der unter Punkt 2.1 benannten Nachweise vom Kurs/Unterricht auszuschließen

 

2.5. Im Falle eines berechtigten Ausschlusses vom Unterricht bleibt der Honoraranspruch bestehen. Kund:innen haben aber das Recht, die Stunden nach Wegfall des Ausschlussgrundes im Rahmen eines anderen Kurses – soweit ein entsprechendes Angebot besteht – nachzuholen.

 

2.6. Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet und während der Unterrichtsstunden bei seinem Hund anwesend zu sein.

 

3. Zahlungskonditionen

 

3.1. Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preise. Preiserhöhungen behält sich die Hundeschule ausdrücklich vor.

 

3.2. Für Hausbesuche werden Fahrtkosten mit 0,80 EUR pro km, geltend ab der Anschrift des Trainingsgeländes der Hundeschule, zusätzlich zum Einzelstundenpreis, berechnet.

 

3.3. Das Unterrichtsentgelt wird mit Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig. Einzel- und Gruppenstunden / Seminare / andere Angebote können per Überweisung bezahlt werden. Ohne vorherige vollständige Bezahlung der gebuchten Unterrichtseinheit(en) besteht kein Anspruch auf Teilnahme am Unterricht.

 

3.4. Der Kunde ist verpflichtet, die Rechnung innerhalb von 7 Tagen, spätestens aber bis 48 Std. vor Unterrichtsbeginn, auf das auf der Rechnung angegebenen Konto einzuzahlen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde auch ohne Mahnung in Verzug. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

4. Vertragsbeendigung / Terminabsage

 

4.1. Die Hundeschule arbeitet in einem so genannten „Bestellsystem“. Bestellsystem bedeutet, dass die vergebenen Einzel-Termine ausschließlich für den jeweiligen Kunden reserviert werden. Wird ein Einzeltrainingstermin weniger als 48 Stunden vor Beginn der Unterrichtsstunde abgesagt, bleibt der Kunde im Sinne der §§ 611, 615 BGB zur Zahlung der vollen Vergütung verpflichtet, da Termine in der Regel so kurzfristig nicht neu vergeben werden können.

 

4.2. Sollte der Kunde an der Wahrnehmung einer bereits bezahlten Einzeltrainingsstunde verhindert sein, erhält er den Stundensatz zurückerstattet, wenn er die Unterrichtsstunde mindestens 48 Stunden vor Unterrichtsbeginn schriftlich (per Email/Whatsapp) oder telefonisch abgesagt hat. Sollte der Stundensatz noch nicht vom Kunden bezahlt worden sein und sagt der Kunde eine Unterrichtsstunde nicht mindestens 48 Stunden vor Unterrichtsbeginn schriftlich ab, so hat der Kunde den vollen Stundensatz zu tragen, gleich aus welchen Gründen er an der Wahrnehmung der Unterrichtsstunde verhindert ist.
Folgende Absagefristen vor Terminbeginn gelten für die Buchungen eines einzelnen Termins für folgende Angebote: Welpengruppe: 24 Std. / mehrwöchige Kurse mit fixem Start- und Endtermin: 7 Tage / für Gruppentraining mit Mehrfachkarten (bspw. 4er, 8er-Karten) sowie einzelne Themengruppenstunden (u.a. Social Walk): 48 Std.

 

4.3. Bei Blockkursen, Themenvorträgen (online und vor Ort) und übrigen Veranstaltungen mit fest ausgeschriebenen Veranstaltungsterminen ist eine Stornierung per E-Mail mindestens 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung/Veranstaltungsreihe kostenfrei möglich. Sagt ein Kunde nicht mindestens 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung/Veranstaltungsreihe ab, gleich aus welchen Gründen er an der Wahrnehmung verhindert ist, wird die jeweilige Veranstaltung voll berechnet. Bei Seminaren ist eine Stornierung per E-Mail mindestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung/Veranstaltungsreihe kostenfrei möglich. Sagt ein Kunde nicht mindestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung/Veranstaltungsreihe ab, gleich aus welchen Gründen er an der Wahrnehmung verhindert ist, wird die jeweilige Veranstaltung voll berechnet. Für Seminare mit externen Referenten gelten abweichende Stornierungsfristen. Diese sind der jeweiligen Seminarausschreibung zu entnehmen.

 

4.4. Bei Nichtteilnahme an oder Abbruch von Kursen, Gruppen- oder Einzeltraining durch den Teilnehmer werden keine Kosten erstattet. Es besteht darüber hinaus keine Weitergabe der Reststunden an Dritte.

 

4.5. Wir behalten uns vor, den jeweiligen Unterricht aus wichtigen Gründen, sowie zu geringerer Teilnehmerzahl abzusagen, zu verschieben bzw. die Einheit(en) durch eine andere Trainerin der Hundeschule vertreten zu lassen oder den vereinbarten Trainingsort aus gegebenen Gründen zu ändern.

 

4.6. Bereits gezahlte Kursgebühren werden im Fall eines Ausfalls ohne Ersatztermin erstattet oder dem Kundenkonto als Gutschein gutgeschrieben.

 

4.7. Das Training findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Sollte das Wetter so schlecht sein, dass Gefahr für Leib und Leben der Teilnehmer besteht, werden die Teilnehmer rechtzeitig (spätestens 2 Stunden vor dem Termin) über einen Trainingsausfall informiert.

 

Wird eine Trainingseinheit aus diesem oder anderem Grund seitens der Hundeschule abgesagt, so wird diese Stunde an die gebuchte Vertragslaufzeit angehangen. 

 

5. Trainingsgelände

 

5.1. Der Trainingsplatz ist erst nach Aufforderung zu betreten, um die Sicherheit zu wahren sowie noch stattfindendes Training nicht zu stören.

 

5.2. Der Platz  ist von allen Teilnehmenden sauber und ordentlich zu hinterlassen. Anfallender Müll ist eigenständig zu entsorgen und die vorhandenen Abfallbehälter sind zu nutzen. Hundekot ist unverzüglich aufzunehmen und in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Beschädigungen oder Verunreinigungen des Geländes sowie der Trainingsgeräte sind zu vermeiden. Den Anweisungen der Hundeschule ist Folge zu leisten, um einen sicheren und gepflegten Trainingsbetrieb für alle zu gewährleisten.

 

6. Haftung

 

6.1. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, soweit sich nicht aus den nachfolgenden Regelungen etwas anderes ergibt. Dieses gilt auch für den Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Hundeschule.

 

6.2. Die Hundeschule haftet insbesondere nicht für Sach- oder Vermögensschäden. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Hundeschule oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind.

 

6.3. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Hundeschule nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

6.4. Der Kunde ist allein und ausschließlich für seinen Hund verantwortlich.

Er haftet für alle Schäden und Verletzungen, die durch seinen Hund entstehen, während er sich auf dem Schulungsgelände, im Unterricht, auf dem Weg dorthin oder von diesem weg befindet. Diese Verantwortung wird nicht dadurch begrenzt, dass der Teilnehmer auf Veranlassung der Hundeschule handelt. Das erstreckt sich auch auf die Aufforderung der Hundeschule an den Teilnehmer, den Hund von der Leine zu lassen oder den Maulkorb abzunehmen.

 

6.5. Ebenso haftet die Hundeschule nicht für Schäden, die durch Diebstahl oder sonstigen Verlust während der Unterrichtseinheiten (einschließlich An- und Abfahrt, Begrüßung, Verabschiedung usw.) entstehen.

 

6.6. Der Kunde nimmt am Unterricht auf uneingeschränkt eigenes Risiko teil und setzt seine Begleitpersonen von den vorgenannten Haftungsbeschränkungen vorab in Kenntnis.

 

6.7. Ansprüche und Rechte des Kunden gegen die Hundeschule dürfen ohne dessen Zustimmung nicht abgetreten oder verpfändet werden, es sei denn der Kunde weist ein berechtigtes Interesse nach.

 

6.8. Der Lernerfolg kann nicht von der Hundeschule garantiert werden, da dieser maßgeblich vom Hund und seinen spezifischen Eigenschaften sowie dem Hundehalter abhängig ist. Wesentliche Voraussetzung für den Lernerfolg ist die konsequente Umsetzung der vermittelten Ausbildungsmethoden im Alltag. Rechtlich handelt es sich daher bei den Verträgen, denen diese AGB zugrunde liegen, um Dienstverträge.

 

7. Unterrichtsunterlagen

 

7.1. Unterrichtsunterlagen, die von der Hundeschule an die Kunden übergeben werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung der Hundeschule nicht in Teilen oder als Ganzes in irgendeiner Form verarbeitet, verändert, vervielfältigt oder verbreitet werden.

 

8. Ton-, Bild- und Tonbildaufnahmen

 

8.1. Mit der Anmeldung zur Hundeschule erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die Hundeschule sämtliche Film- und Fotomaterialien, die von dieser im Zusammenhang mit der Leistungserbringung der Hundeschule erstellt werden, für Zwecke der Werbung und Darstellung der Hundeschule nutzen darf.

 

8.2. Bei Aufnahmen in den Räumlichkeiten des Kunden wird die Hundeschule vorab die Genehmigung des Kunden einholen.

 

8.3. Jedwede Ton-, Bild- und/oder Tonbildaufnahmen sämtlicher Veranstaltungen und/oder Leistungen jedweder Art der Hundeschule sind nicht gestattet

 

9. Datenschutz

 

9.1. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit den Geschäftsbeziehungen erhaltenen personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung, Kreditkartennummer, etc.) im Sinne des Datenschutzgesetzes von der Hundeschule erhoben, verarbeitet, übermittelt und gespeichert werden, soweit dies im Rahmen der Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertrages erforderlich ist.

 

9.2. Die personenbezogenen Daten des Kunden, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten), werden ausschließlich zur Abwicklung des mit der Hundeschule abgeschlossenen Vertrages verwendet. Eine darüberhinausgehende Nutzung der Bestandsdaten, etwa für Zwecke der Werbung oder Marktforschung erfolgt ausdrücklich nicht, es sei denn der Kunde hat dies ausdrücklich gewünscht oder darin eingewilligt.

 

9.3. Die personenbezogenen Daten, welche erforderlich sind, um die Dienstleistungen der Hundeschule mit dem Kunden zu ermöglichen und abzurechnen (Nutzungsdaten), werden ebenfalls ausschließlich zur Abwicklung des mit der Hundeschule abgeschlossenen Vertrages verwendet. Solche Nutzungsdaten sind insbesondere die Merkmale zur Identifikation, Angaben über die gebuchten Leistungen oder ersichtliche Interessen durch die Begründung des Vertragsverhältnisses. Eine darüberhinausgehende Nutzung der Nutzungsdaten etwa für Zwecke der Werbung oder der Marktforschung erfolgt ausdrücklich nicht, es sei denn der Kunde hat dies ausdrücklich gewünscht oder darin eingewilligt.

 

10. Widerrufsrecht

 

10.1. Ein Widerrufsrecht besteht nicht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, vgl. § 312g Absatz 2 Satz 1 Nr. 9 BGB. Dies bedeutet, dass bei Käufen oder Buchungen von Veranstaltungen, Seminaren, o.ä. mit einem spezifischen Termin oder Zeitraum dem Kunden kein Widerrufsrecht zusteht. Diese Bestellungen sind bindend.

 

10.2. Im Übrigen gilt bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht. Hierzu wird verwiesen auf die separat herunterladbare Widerrufsbeleherung.

 

11. SALVATORISCHE KLAUSEL

 

11.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

 

11.2. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw.
undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

 

11.3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

 

Stand: August 2026